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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Prüfung vom 18.6.
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 Betreff des Beitrags: Prüfung vom 18.6.
 Beitrag Verfasst: 19.06.2009, 08:35 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 23.10.2007, 14:50
Beiträge: 4
Zur Frage "In welche drei Bereiche gliedert sich das Bundesgesetzblatt?" konnte ich im Skriptum nichts finden.

Die Antwort findet sich aber im RIS. Hier für alle Interssierte, oder alljene, denen die Prüfung noch fehlt... :-)

Teil I des Bundesgesetzblattes enthält Bundesgesetze (einschließlich Bundesverfassungsgesetze), aufhebende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes betreffend Bundesgesetze und Berichtigungskundmachungen zu Bundesgesetzen.

Teil II des Bundesgesetzblattes enthält im Wesentlichen Verordnungen und Kundmachungen von Bundesministern und anderen Verwaltungsorganen, aufhebende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs betreffend Verordnungen und Berichtigungskundmachungen zu Verordnungen.

Teil III des Bundesgesetzblattes enthält nicht-innerstaatliche Rechtsvorschriften, vor allem Staatsverträge, und damit zusammenhängende Kundmachungen.

Liebe Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: Prüfung vom 18.6.
 Beitrag Verfasst: 20.06.2009, 13:00 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.05.2008, 07:54
Beiträge: 13
ja, diese frechheit musste ich auch feststellen........man findet in einer "fußnote"....und da auch nur, dass es einen ersten teil(rechte) gibt.

da hat der herr gerhold sein eigenes skript nicht mehr ganz korrekt im kopf!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Prüfung vom 18.6.
 Beitrag Verfasst: 21.06.2009, 15:00 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 17.11.2008, 19:14
Beiträge: 7
Wie erfahren wir eigentlich die Ergebnisse?


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 Betreff des Beitrags: Re: Prüfung vom 18.6.
 Beitrag Verfasst: 21.06.2009, 15:04 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 17.11.2008, 19:14
Beiträge: 7
Die Antwort von der oben genannten Frage findet man im Skript auf Seite 7 unter 1.4. in der letzten Zeile des 2. Absatzes.


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 Betreff des Beitrags: Re: Prüfung vom 18.6.
 Beitrag Verfasst: 21.06.2009, 20:43 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 21.06.2009, 08:23
Beiträge: 3
Wie vorhin geschrieben: Die Frage ist völlig normal (nicht als Fußnote) auf Seite 7 beantwortet (und wurde auch in der VO ausdrücklich erklärt...). Auch die Frage nach dem verfassungswidrigen Verfassungsrecht findet sich im Skriptum (auch wenn einige nach der Prüfung das Gegenteil behauptet haben... :o ) , nämlich auf Seite 21 (gesamter zweiter Absatz).

Weitere Fragen waren:
positives Recht, republikanisches Prinzip, Prinzipien des Wahlrechts, Prinzip des freien Mandats, unabhängige VErwaltungssenate, Grenzen der Ausgliederungen, Motivirrtum, Voraussetzungen für die Verschuldenshaftung, Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Leistungen, Reallast, "Staat im Sinne des Völkerrechts" (wann liegt er vor?), Organe der EU.

Laut Gerhold sind die Ergebnisse spätestens in ca. 2 Wochen im Institut bei den Juristen im Dachgeschoß ausgehängt und knapp danach auch elektronisch verfügbar... :o


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 Betreff des Beitrags: Re: Prüfung vom 18.6.
 Beitrag Verfasst: 25.06.2009, 17:07 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 14.02.2007, 19:33
Beiträge: 86
Thomas01 hat geschrieben:
Zur Frage "In welche drei Bereiche gliedert sich das Bundesgesetzblatt?" konnte ich im Skriptum nichts finden.

Die Antwort findet sich aber im RIS. Hier für alle Interssierte, oder alljene, denen die Prüfung noch fehlt... :-)

Teil I des Bundesgesetzblattes enthält Bundesgesetze (einschließlich Bundesverfassungsgesetze), aufhebende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes betreffend Bundesgesetze und Berichtigungskundmachungen zu Bundesgesetzen.

Teil II des Bundesgesetzblattes enthält im Wesentlichen Verordnungen und Kundmachungen von Bundesministern und anderen Verwaltungsorganen, aufhebende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs betreffend Verordnungen und Berichtigungskundmachungen zu Verordnungen.

Teil III des Bundesgesetzblattes enthält nicht-innerstaatliche Rechtsvorschriften, vor allem Staatsverträge, und damit zusammenhängende Kundmachungen.

Liebe Grüße


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