Hallo,
bisher hatte das Übermitteln einer aktuellen Inskriptionsbestätigung ausgereicht, um vom Kirchenbeitrag befreit zu werden.
Ich erhalte als freier Dienstnehmer auf Geringfügigkeitsbasis ein Honorar von EUR 345/Monat, welches folglich nicht steuerpflichtig ist und somit auch nicht folgender Regelung unterliegen sollte:
Zitat:
Berechnung des Kirchenbeitrags:
1,1% von der Bemessungsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen) abzüglich eines Absetzbetrages von derzeit (Stand Jan. 2016) 53 Euro. Mindestens jedoch 96 Euro für Einkommensteuerpflichtige (Selbständige) bzw. 21 Euro für Personen, welche ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
Anmerkung: Bisher hatte ich der EW mitgeteilt, Student ohne eigenes Einkommen zu sein, da letzteres ja nicht steuerpflichtig ist und somit von Relevanz sein sollte.
Da ich mein 27. Lebensjahr am 22. Oktober vollende, fordern sie bis 3. Oktober entweder einen Einkommensbeleg oder einen Versicherungsnachweis an.
Meine Frage:
Welche Dokumente darf die Erzdiözese überhaupt anfordern, wenn bereits eine gültige, aktuelle Inskriptionsbestätigung übermittelt wurde?
Vielen herzlichen Dank für jedwede Information im Voraus,
Mfg