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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Kirchenbeitrag
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 Betreff des Beitrags: Kirchenbeitrag
 Beitrag Verfasst: 19.09.2016, 14:54 
Stammzellenforscher/in
Stammzellenforscher/in
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Registriert: 28.09.2009, 20:48
Beiträge: 684
Hallo,

bisher hatte das Übermitteln einer aktuellen Inskriptionsbestätigung ausgereicht, um vom Kirchenbeitrag befreit zu werden.
Ich erhalte als freier Dienstnehmer auf Geringfügigkeitsbasis ein Honorar von EUR 345/Monat, welches folglich nicht steuerpflichtig ist und somit auch nicht folgender Regelung unterliegen sollte:

Zitat:
Berechnung des Kirchenbeitrags:
1,1% von der Bemessungsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen) abzüglich eines Absetzbetrages von derzeit (Stand Jan. 2016) 53 Euro. Mindestens jedoch 96 Euro für Einkommensteuerpflichtige (Selbständige) bzw. 21 Euro für Personen, welche ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.


Anmerkung: Bisher hatte ich der EW mitgeteilt, Student ohne eigenes Einkommen zu sein, da letzteres ja nicht steuerpflichtig ist und somit von Relevanz sein sollte.

Da ich mein 27. Lebensjahr am 22. Oktober vollende, fordern sie bis 3. Oktober entweder einen Einkommensbeleg oder einen Versicherungsnachweis an.

Meine Frage:
Welche Dokumente darf die Erzdiözese überhaupt anfordern, wenn bereits eine gültige, aktuelle Inskriptionsbestätigung übermittelt wurde?

Vielen herzlichen Dank für jedwede Information im Voraus,

Mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: Kirchenbeitrag
 Beitrag Verfasst: 19.09.2016, 17:59 
Laborjunky
Laborjunky
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Registriert: 30.11.2008, 17:45
Beiträge: 561
Sie können rein gar nichts einfordern wenn von dir alles rechtlich geregelt wurde. Für den Fall, dass sie dir ohne deiner Erlaubnis was vom Lohn abnehmen, obwohl du eine Inskriptionsbestätigung hast, kannst rechtlich dagegen vorgehen.
Boah, sorry, ich bekomm bei diesen Sekten Maschen einfach so eine Wut....

Einfachste Möglichkeit die auf jeden Fall los zu werden (außer du willst ihnen was zukünftig zahlen, dann ist's was anderes), ist sich seinen Taufschein zu schnappen, zum nächsten Amtshaus zu gehen und sich dort austragen zu lassen!
Dann können sie dir nichts verrechnen....

lg


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 Betreff des Beitrags: Re: Kirchenbeitrag
 Beitrag Verfasst: 21.09.2016, 14:34 
Stammzellenforscher/in
Stammzellenforscher/in
LBT User Foto

Registriert: 28.09.2009, 20:48
Beiträge: 684
Mir geht es primär darum, welche rechtlichen Grundlagen für ein Anfordern der oben genannten Nachweise bestehen.
Ich möchte prinzipiell keine persönlichen Informationen (i.e. wo ich seit wann arbeite) weitergeben, außer die Forderung ist rechtlich gedeckt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kirchenbeitrag
 Beitrag Verfasst: 22.09.2016, 09:23 
Laborjunky
Laborjunky
LBT User Foto

Registriert: 30.11.2008, 17:45
Beiträge: 561
Ist komplett verständlich, vor allem wenn man mit Mr. Walter White gearbeitet hat... :mrgreen:
Du kannst dich da an die Arbeiterkammer wenden, die haben auch eine Rechtsabteilung und die tun dich per Telefon gratis beraten. Hab da nur gute Erfahrungen gehabt und würds dir empfehlen :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kirchenbeitrag
 Beitrag Verfasst: 25.11.2017, 12:56 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in
LBT User Foto

Registriert: 23.11.2010, 13:36
Beiträge: 91
ich bin zwar noch 26, aber sie wollten dieses jahr auch nen gehaltsnachweis usw. ich hab ihnen einfach ne email geschrieben mit inskriptionsnachweis und gut wars. solange du studierst und geringfügig arbeitest können sie nix machen..


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